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 Medikamenten Mitnahme ins Ausland

Formulare und Bescheinigungen bzgl. ärztlich verordneter Medikamente zur Einfuhr für den eigenen Bedarf ins Urlaubsland

Medikamente mit in den Urlaub nehmen - was ist zu beachten? © Schlierner - Fotolia.com

Medikamente - Mitnahme in den Urlaub

         

Welche Medikamente darf ich überhaupt mitnehmen bzw. nicht einführen?

Je nach Zielland dürfen in Deutschland selbst frei verkäufliche Medikamente nicht immer ohne ärztliche Bescheinigung eingeführt werden.

 

Insbesondere gilt dies für Medikamente, die Codein (Hustensäfte etc ) enthalten, oder die gar unter das BTM fallen (z.B. das zur Behandlung von ADHS Patienten gelegentlich verordnete Ritalin).

Besonders streng sind bei der Medikamenteneinfuhr u.a. islamische Länder ( Türkei, VAE etc ). Hier sollte man auf jeden Fall daran denken sich eine ärztliche Bescheinigung vom behandelnden und verordnenden Arzt abstemplen und unterschreiben zu lassen.

Ritalin & Co

Ein Formular für die Einfuhr von Medikamenten die unter das BTM fallen ( z.B. Ritalin, Diazepam, Tetrazepam etc ) gibt es hier zum Download - bitte auf den Link klicken:

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln
im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

Außerhalb der Schengenstaaten ist allerdings auch die Vorlage einer solchen Bescheinigung keine Garantie für die Einreise. Sicherheitshalber sollte man sich daher, falls  keine alternativen Medikamente in Frage kommen, mit dem zuständigen Konsulat in Verbindung setzen und falls nötig eine Genehmigung einholen.

Dass, wenn überhaupt, nur Medikamente für den eigenen Bedarf und auch nur die benötigte Menge für die Dauer der Reise eingeführt werden dürfen, versteht sich von selbst.

Tipp: 

Medikamente möglichst in Originalverpackung mitnehmen (also Tabletten nicht nur in Blisterpackung sondern mit Umkarton) 

Einige weitere Informationen zum Thema findet man hier

 

 

Merke: Auch was in Deutschland alltäglich und legal ist, kann in anderen Ländern unter Strafe stehen. Welche Medikamente ohne zusätzliche ärztliche Bescheinigung eingeführt werden dürfen, ist von Land zu Land unterschiedlich.

Normalerweise sind bei üblichen in der Reiseapotheke befindlichen und nicht rezeptpflichtigen Präparaten keine Schwierigkeiten zu erwarten.

Anders sieht es jedoch z.B. in einigen vorwiegend islamischen Ländern mit Hustensäften mit dem Wirkstoff Codein, sowie bestimmten verschreibungspflichtigen Medikamenten wie z.B. Schlaftmitteln aber auch Präparaten zur Muskelentspannung und Schmerzmitteln aus.

Über die Seiten des Auswärtigen Amts kann man sich unter der Rubrik "Reise- und Sicherheitshinweise" Listen mit verbotenen Medikamenten anzeigen lassen.

Liste verbotener Medikamente für Dubai / Abu Dhabi / VAE  (UAE) als pdf zum Download (ohne Gewähr, Änderungen jederzeit möglich)

Mein Medikamentdarf nicht eingeführt werden- - Was nun?

Im Zweifelsfall sollte man seinen behandelnden Arzt fragen, ob eine zumindest zeitweise alternative Verordnung mit einem erlaubten Medikament, welches nicht im Urlaubsland / Zielland verboten ist, möglich ist. 

In aller Regel reicht allerdings auch eine (mehrsprachige) Bescheinigung - siehe unten - , dass man das Medikament ausschließlich für den Eigenbedarf einführt. Allerdings sollte man dann auch wirklich nur eine Packungsgröße mitführen, die der Reisedauer bzw. wenig darüber entspricht.

Keine Probleme für Diabetiker!  - Insulin erlaubt

Dennoch kann auch für das Mitführen von Spritzen und Blutzuckertestgeräten sowie Insulin eine Bescheinigung sinnvoll sein, um auf Nummer sicher zu gehen. Ein Beispiel für ein solches, mehrsprachiges  Formular findet man hier:

Bescheinigung Verordnung Medikamente mehrsprachig  (Beispielformular)

 

 

c.starmann 10/2009

 

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